Wartung an Heizungsanlagen

Jede Heizungsanlage benötigt nach einer bestimmten Betriebszeit eine Inspektion und ggf. eine Wartung, damit sie sicher, zuverlässig und effizient arbeitet.

Ein Vergleich mit Ihrem PKW macht deutlich, warum die regelmäßige Wartung so wichtig ist: Die jährlichen Betriebsstunden Ihrer Heizungsanlage können (verglichen mit einem PKW) eine Laufleistung von ca. 100.000 km oder mehr pro Jahr erreichen.

Der Vergleich zeigt, dass Ihre BRÖTJE Heizungsanlage verglichen mit Ihrem PKW sogar deutlich weniger Wartungsaufwand benötigt.

Zur Gewährleistung eines sicheren und effizienten Betriebs ist es erforderlich, die Heizungsanlage regelmäßig zu reinigen, die Funktion der Komponenten zu überprüfen und Verschleißteile rechtzeitig vor Ausfall zu tauschen.

Lassen Sie Ihr BRÖTJE Gerät entsprechend der Gegebenheiten bei Ihnen vor Ort sowie Ihren persönlichen Bedürfnissen anpassen.

Wir empfehlen Ihnen den Abschluss eines Wartungsvertrages mit einem geeigneten Fachhandwerksunternehmen oder direkt mit unserem BRÖTJE Heizung Kundendienst über das anliegende Kontaktformular.



Häufig gestellte Fragen

  • In welchem Turnus findet die Wartung statt?
  • Muss ich mich zur Terminvereinbarung melden?
  • Wie lange im Voraus erfahre ich meinen Wartungstermin?
  • Mit welchen Kosten ist bei der Wartung zu rechnen?
  • Wann muss ich die Wartungspauschale bezahlen?
  • Wann findet die Wartung statt?

Beim Wartungsvertrag ist das Intervall auf die einmalig jährliche Wartung festgelegt. Der Abstand zwischen zwei Wartungen sollte nicht länger als 15 Monate betragen.

Nein, unsere Disponenten melden sich rechtzeitig bei Ihnen zur Terminvereinbarung.

Den Wartungstermin stimmen wir in der Regel zwei bis drei Wochen vorher mit Ihnen.

Die Kosten für den Wartungsvertrag sind abhängig vom Wartungsumfang des betreffenden Gerätes. Kleinere Anlagen kosten so zum Beispiel jährlich zwischen 285 € und 350 €. Hinzu kommen eventuell noch die Kosten für das eingesetzte Wartungs- und Verbrauchsmaterial.

Die Wartungspauschale deckt die jährliche Vergütung die Arbeitsleistung im Rahmen der Wartung und die Bereitstellung des Entstördienstes sowie die Kosten der An- und Abreise für die Wartung ab. Die Vergütung ist aufgrund der ständigen Bereitstellung des Entstördienstes vorab zu Beginn eines Vertragsjahres zu zahlen.

Der Wartungstermin wird zwischen dem Vertragspartner und der Brötje Heizung Kundendienst GmbH abgestimmt und liegt möglichst außerhalb der Heizperiode (April bis September). Unsere Disponenten melden sich demnach ungefähr zur gleichen Zeit rechtzeitig zur Terminvereinbarung.



Kontaktformular

Anliegen
Persönliche Daten
Adressdaten
Ihre Nachricht
Um Ihr Anliegen schnell und einfach zu bearbeiten, bitten wir Sie um Angabe der folgenden Informationen.

Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Basis von Art. 6 Abs. 1 lit. b zur Erfüllung eines Vertrages bzw. zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen (bspw. zur Beantwortung von Anfragen, Zusendung von angefragtem Informationsmaterial etc.) Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

*)Die mit einem * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.