Fördermittel im Überblick

Fördermöglichkeiten für Neubau und Modernisierung


Klimapaket 2030: nachhaltig
investieren zahlt sich doppelt aus


Zeit, die eigene Heizungsanlage für die Zukunft zu rüsten. Denn die Bundesregierung hat für ihre ambitionierten Ziele die Förderung von nachhaltigem Heizen weiterhin großzügig bemessen. Wer schon länger darüber nachdenkt, den alten Ölkessel rauszuschmeißen und sich eine nachhaltigere Lösungen suchen möchte, der sollte das Thema Heizungsmodernisierung jetzt angehen. 30%  bis 70% der Investitionskosten können durch unterschiedliche Fördertöpfe abgedeckt werden. Mit dem positiven Nebeneffekt, dass auch Ihre Nebenkosten für eine effektivere Wärmeerzeugung sinken werden.


Fossil jetzt auf hybrid umstellen

Seit 2023 werden keine Heizungen mehr gefördert, die ausschließlich mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Das heißt, Sie dürfen Ihre alte Öl- oder Gasheizung zwar weiter betreiben, müssen aber anteilig erneuerbare Energien mit hinzunehmen. Mit einer Hybridheizung sind Sie deshalb schon jetzt auf der sicheren Seite. Diese wird als Einzelmaßnahme oder auch Teil einer energetischen Sanierung im Wohngebäude gefördert. Aber auch für Neubauten gibt es attraktive Fördermöglichkeiten im Rahmen des KfW Förderprogramms.


Quelle: (*) Statistisches Bundesamt (Destatis), 2021.


Heizung modernisieren – langfristig profitieren

  • Wertsteigerung der Immobilie
  • Direkte Senkung der Energiekosten
  • Aktiver Klimaschutz durch geringeren Ressourcenverbrauch
  • Erhöhung der Ausfallsicherheit, Minimierung von Reparaturkosten

BEG Förderung

Wer die Finanzierung seiner neuen Heizung plant, sollte ganzheitlich denken. Denn glücklicherweise funktioniert das auch bei der Förderung. Denn: förderfähig sind nicht nur die Anschaffungskosten des neuen Wärmeerzeugers, sondern auch die Kosten für Installation und Inbetriebnahme sowie die erforderlichen Umfeldmaßnahmen.*

BEG-Zuschussförderung

Seit Anfang Januar 2024 gilt die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Hierbei sind schon bestehende Förderprogramme zusammengefasst und neu strukturiert worden. Ein zentraler Bestandteil ist die Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen zur Heizungsmodernisierung BEG EM, die von der KfW-Förderbank vergeben wird. Dafür stehen ein Zuschuss sowie zusätzlich ein zinsgünstiger Ergänzungskredit zur Verfügung. Die Sanierungsförderung zum Effizienzhaus erfolgt als zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss über die KfW-Förderbank, die Neubauförderung als zinsgünstiger Kredit.

Quellen: (*) Bundesamt für Wirtschaft und Auffuhrkontrolle: Merkblatt zu den förderfähigen Kosten. Stand: 26.03.2020





BEG Fördermöglichkeiten

erfolgt als zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss

  • Investitionszuschuss zur Heizungsmodernisierung
  • KfW-Ergänzungskredit zur Heizungsmodernisierung (nur in Verbindung mit den Zuschuss)
  • KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss zur Effizienzhaussanierung
  • KfW-Kredit „Klimafreundlicher Neubau“
  • KfW-Kredit Wohneigentum für Familien
  • KfW-Kredit Wohneigentumsprogramm für den Kauf oder Bau eines Eigenheims


Modernisierung als Einzelmaßnahme

Von einer fossilen zur Erneuerbaren Energien Heizung und der Staat gibt bis zu 30% bis 70% Förderung dazu: die Modernisierung im Ein- und Mehrfamilienhaus lohnt sich derzeit auch als Einzelmaßnahme.

Förderfähige Projekte laut BEG

  • Wohn- und Nichtwohngebäude, private Antragsteller und andere, deren Bauantrag/Bauanzeige mindestens 5 Jahre zurückliegt
  • In Wohngebäuden werden die förderfähigen Kosten für die BEG-Förderung von Heiztechnik je Gebäude und nach Anzahl der Wohnungen begrenzt:
    • 1. Wohnung: 30.000 €
    • 2. bis 6. Wohnung 15.000 €
    • ab 7. Wohnung 8.000 €
  • In Nichtwohngebäuden werden die förderfähigen Kosten für Einzelmaßnahmen der Heiztechnik je nach Nettogrundfläche des Gebäudes von 200 €/m² NGF bis maximal 500 €/m² NGF gestaffelt:
    • bis 400 m²: 200 €/m² NGF
    • größer als 400 bis 1 000 m²: zusätzlich 120 Euro €/m² NGF
    • größer als 1 000 m²: zusätzlich 80 €/m² NGF

Klimageschwindigkeits-Bonus und Einkommens-Bonus

Für Einzelmaßnahmen bei der Heizungssanierung können Sie mit einer Grundförderung von 30 % rechnen. Durch Bonusförderungen kann die Förderung erhöht werden. Die Boni werden je nach alter und neuer Heizung, Gebäudenutzung und Antragsteller bereitgestellt.

  • Für selbstgenutzte Gebäude und Wohnungen kann der Klimageschwindigkeits-Bonus von 20% die die Grundförderung deutlich erhöhen. Der Klimageschwindigkeits-Bonus wird für den Austausch funktionstüchtiger Öl-, Kohle-, Nachtspeicherheizungen sowie Gasetagenheizungen und seit mind. 20 Jahre betriebene Gas- und Biomassezentralheizungen gezahlt.
  • Haushalte mit geringen Einkommen können für selbstgenutzte Gebäude zusätzlich den Einkommens-Bonus von 30% beantragen. Liegt das jährliche Haushaltseinkommen der letzten 2 Jahre im Schnitt unter 40.000 €, kann der Einkommens-Bonus die Heizungsförderung auf maximal 70% erhöhen.

Informieren Sie sich ebenfalls über weitere regionale Förderungen als mögliche Ergänzung.



Wärmepumpen

Eine Wärmepumpe wird dann gefördert, wenn ein Gebäude einen effizienten Betrieb der Wärmepumpe zulässt. Diese Förderbedingung wird an der Jahresarbeitszahl (JAZ) festgemacht, die – neben den Anforderungen an den jahreszeitbedingten Raumheizungsnutzungsgrad (ETAs) – erfüllt werden muss. Dazu muss die Wärmepumpe rechnerisch eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 3,0 erreichen.

Bei Luft-Wasser-Wärmepumpen müssen für eine Förderung die Geräuschemissionen des Außengeräts zumindest 5 dB niedriger liegen, als es die Geräuschemissionsgrenzwerte für Wärmepumpen nach der Ökodesign-Verordnung vorschreiben.

Zu den förderfähigen Investitionskosten im Rahmen des Bundesförderprogramms (BEG) gehören auch Nebenkosten und „Umfeldmaßnahmen“ wie zum Beispiel für Kalkschutz und Wasserenthärtungsanlagen oder Arbeiten und Investitionen, die die Energieeffizienz der geförderten Maßnahme erhöhen bzw. absichern. Damit sind auch Wasseraufbereitungskonzepte grundsätzlich förderfähig.


Förderung im Überblick

Einzuhaltende Mindestwerte der jahreszeitbedingten Raumheizungseffizienz ƞs (= ETAs) gemäß Ökodesign-Richtlinie (bei durchschnittlichen Klimaverhältnissen und bei 35 °C und 55 °C):

Sole-/Wasser- und Wasser-/Wasser-Wärmepumpen

  • ƞs bei 35 °C 180 %
  • ƞs bei 55 °C 140 %

Luft-/Wasser-Wärmepumpen

  • ƞs bei 35 °C 145 %
  • ƞs bei 55 °C 125 %

 

Wärmepumpen-Bonus

Wird im Zuge der Heizungsmodernisierung Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle erschlossen, erhöht sich die Gesamtförderung um 5 %. Der Zuschuss erhöht sich um 5%, wenn in der Wärmepumpe ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird. Ob und welches natürliche Kälemittel eine Wärmepumpe verwendet, ist auf der BAFA-Liste der förderfähigen Wärmepumpen vermerkt. Nach der BEG-Richtlinie werden Propan, Isobutan, Propen, Ammoniak, Wasser oder Kohlendioxid für den Kältemittel-Bonus anerkannt. Dieser ist allerdings nicht mit dem Wärmepumpenbonus für effiziente Wärmequellen wie Erdreich, Wasser oder Abwasser kombinierbar./p>

Förderstaffel

  • 30 % Regelförderung
  • 35 % mit Bonus für natürliches Kältemittel
  • 55 % mit Heizungstausch-Bonus
  • Maximal 70% mit Einkommens-Bonus

Fördervoraussetzungen

  • Wohnung/Flächen werden zu mindestens 65 % durch erneuerbare Energien beheizt
  • Die eingesetzte Wärmepumpe muss die Mindestanforderungen an Effizienz und eine Jahresarbeitszahl von 3,0 erreichen
  • Luft-Wärmepumpen: Geräuschemissionen des Außengeräts müssen zumindest 5 dB niedriger liegen, als es die Geräuschemissionsgrenzwerte für Wärmepumpen nach der Ökodesign-Verordnung vorschreiben. (Ist die gewünschte Wärmepumpe in der Liste der förderfähigen Wärmepumpen gelistet, erfüllt sie auf jeden Fall die gestellten Mindestanforderungen.)
  • Einbau mindestens eines Wärmemengenzählers
  • Einbau eines Stromzählers (bei elektrisch betriebenen Wärmepumpen)
  • Durchführung des hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlage (Verfahren B)
  • Anpassung der Heizkurve an das entsprechende Gebäude
  • Bei Wärmepumpen mit neuer Erdsondenbohrung muss vor der Antragstellung eine verschuldens- unabhängige Versicherung gegen unvorhergesehene Sachschäden abgeschlossen werden und die Bohrfirma nach DVGW zertifiziert sein
  • Heizungsmodernisierungen in bestehendem Gebäude, dessen Bauantrag/Bauanzeige mindestens 5 Jahre zurückliegt



Solarkollektoren & EE-Hybride

Wer im Bestand seine Heizungsanlage modernisiert und einen ersten Schritt in Richtung Nachhaltigkeit gehen will, der kann mit Hilfe von Solarkollektoren und einem Pufferspeicher sein Trinkwasser umweltfreundlich und effizient erwärmen. Dabei ist auf die Förderfähigkeit des ausgesuchten Modells zu achten.

Die förderfähige Kombination aus einer Wärmepumpe und Solarthermie zur EE-Hybridanlage arbeitet besonders umweltfreundlich. Die Trinkwassererwärmung läuft über die Solaranlage. Die Wärmepumpe sorgt für die Grundwärme im Haus und hilft dann aus, wenn die durch die Solaranlage erzeugte Temperatur nicht mehr ausreicht




Förderung im Überblick

Fördervoraussetzungen

  • Förderung für als förderfähig eingestufte und gelistete Kollektoren mit gültigem Solar-Keymark-Zertifikat
  • Nach Solar Keymark muss ein jährlicher Kollektorertrag von mindestens 525 kWh/m2 nachgewiesen werden
  • Heizungsmodernisierungen in bestehendem Gebäude, dessen Bauantrag/Bauanzeige mindestens 5 Jahre zurückliegt

 

Hybridheizungen

Nach derzeitigem Kenntnisstand soll ab dem 1. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energie betrieben werden. Das heißt, Öl- oder Gas-Brennwert dürfen nur rund ein Drittel der Gesamtheizleistung im Haushalt erbringen, der Großteil muss beispielsweise durch eine Wärmepumpe abgedeckt sein. Für bestehende Heizungen besteht keine sofortige Austauschpflicht, bei Havarien gibt es Übergangsfristen. Ab 2045 dürfen dann keine Heizungen mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.

Bei der Modernisierung zur Hybridheizung wird die EE-Komponente samt Zubehör gefördert, eine erneuerte fossile Komponente nicht.

Förderung im Überblick

  • Gefördert werden Heizungsmodernisierungen als Einzelmaßnahme im Rahmen der Modernisierung zum Effizienzhaus und beim Neubau eines Effizienzhaus 40 NH
  • Kombinierte Heizungssysteme müssen die jeweiligen technischen Vorgaben erfüllen
Art Effizienzhaus/-gebäude Wohngebäude Nichtwohngebäude
Neubau*

Effizienzhaus/-Gebäude 40 (NH-Klasse) 0
0
Sanierung**

Effizienzhaus/-Gebäude Denkmal 5 % 25 %
Effizienzhaus/-Gebäude 85 5 % -
Effizienzhaus/-Gebäude 70 10 % 40 %
Effizienzhaus/-Gebäude 55 15 % 35 %
Effizienzhaus/-Gebäude 40 20 % 45 %

* Bei Erreichen einer Effizienzhaus-/-gebäude- 40 NH-Klasse kann ein KfW-Kredit von max. 120.000 € je Wohneinheit mit 5 % Tilgungszuschuss beantragt werden.
** Bei Erreichen einer Effizienzhaus-EE-Klasse erhöht sich der jeweils anzusetzende Prozentwert um zusätzliche 5 %. Auch wenn ein Vorhaben zugleich eine Effizienzhaus-/-gebäude-EE- und eine Effizienzhaus-/-gebäude-NH-Klasse erreicht, erhöht sich der Prozentsatz nur einmal um 5 %.

 


Wasseraufbereitung

Stets optimale Heizwasserqualität sichert die Langlebigkeit Ihrer Heizungsanlage. Kalkschutz, Wasser- enthärtungsanlagen und Maßnahmen zur Energieeffizienz gehören zu den förderfähigen Nebenkosten und Umfeldmaßnahmen. Damit sind die BRÖTJE Wasseraufbereitungskonzepte AguaSave Home und AguaClean Home grundsätzlich förderfähig.



Vorteile im Überblick

  • Zuverlässige Verhinderung von Ablagerungen, Verschlammungen und Korrosionen in der Heizungsanlage
  • Optimale Sicherung der Energieeffizienz der neuen Heizungsanlage
  • Effizienzsteigerung führt zu Reduzierung des CO2-Ausstoßes
  • Langfristige Vermeidung von Reparaturen, Störungen oder vorzeitigen Ersatzinvestitionen

 

Flachheizkörper

Sorgen Sie auch dort für eine Verbesserung, wo die Wärme ankommt und verteilt wird: mit einem modernen, effizient arbeitenden Heizkörper. Als Einzelmaßnahme oder im Paket mit einer Heizungs- sanierung können Sie sich den Austausch Ihrer Heizkörper fördern lassen.

Förderung im Zuge einer Kesselsanierung

  • Einbau von Niedertemperatur-Heizköpern (VL-Temperatur ≤ 60 °C) oder Tausch von Thermostatventilen
  • Förderung als spezifische Umfeldmaßnahme „Kosten für Wärmeverteilung und Wärmeübergabe“
  • Fördersatz zwischen 30% und 70%, abhängig vom zukünftigen Wärmeerzeuger
  • Berücksichtigt werden Kosten für Installation, Inbetriebnahme und erforderliche Umfeldmaßnahmen

Förderung bei reinem Austausch der Heizkörper

  • Optimierung bei gleichzeitigem Erhalt des Wärmeerzeugers
  • Förderung von 15 % für den Tausch von Heizkörpern gegen Niedertemperatur-Heizkörper (VL-Temperatur ≤ 60 °C) oder für den Einbau von voreinstellbaren Thermostatventilen
  • Durchführung eines hydraulischen Abgleichs
  • 20 % Förderung, wenn die Heizungsoptimierung im vorliegenden Sanierungsfahrplan empfohlen wird

 

Die Zuschüsse im Überblick


mögliche Bonusförderungen
maximale Förderung 
Einzelmaßnahmen Grund-förderung iSFP-Bonus Effizienz-bonus Emissions-minderungs-Zuschlag Klima-geschwindigkeits Bonus 2024 Einkommens-bonus Wohhngebäude sebstgenutzt Wohnungsgebäude vermietet/ Nichtwohngebäude
Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung (Heizkörpertausch, Flachheizelemente, Wasseraufbereitung) 15% 5%



20% 20%
Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung 50%




50% 50%
Solarthermische Anlagen 30%


20% 30% 70% 30%
Biomasseheizungen 30%

2.500€ 20% 30% 70% 30% +2500€
Wärmepumpen 30%
5%
20% 30% 70% 35%

Brennstoffzellenheizung, Wärmenetzanschluss, Gebäudenetzanschluss, Innovative Heizungstechnik, Wasserstofffähige Heizung Investitionsmehrausgaben sowie Errichtung, Umbau, Erweiterung Gebäudenetz

30%


20% 30% 70% 30%

Im vorliegenden Beispiel konnten die Investitionskosten mit Hilfe unterschiedlicher Förderboni um insgesamt 35 % gesenkt werden.

Minimaler Aufwand, maximale Zuzahlung:
Der BRÖTJE Förderservice

Gehen Sie auf Nummer sicher und vertrauen Sie auch bei der Förderung auf den Experten. Denn niemand beschäftigt sich gerne mit Formularen und Anträgen. Deshalb nimmt Ihnen der BRÖTJE Förderservice diese entscheidende Aufgabe ab. Über die Förderhotline sind die Mitarbeiter jederzeit erreichbar und beantworten alle Fragen zur Förderung Ihrer geplanten Heizungsmodernisierung.



Leistungen im Komplettpaket

  • Prüfung der Programme auf Verfügbarkeit und Kombinierbarkeit
  • Ermittlung und Berechnung der maximalen Förderung
  • Vorbereitung aller Formalitäten und Beantragung der staatlichen BEG-Zuschüsse
  • Führung der Nachweise zum Abruf der Fördergelder nach Heizungseinbau
  • Detaillierte Informationen und vorbereitete Unterlagen zur Ausschöpfung weiterer Fördergelder von Land, Kommune oder Energieversorger


Den kostenpflichtige BRÖTJE Förderservice (289,- € inkl. MwSt.) können Sie vor Beginn der Heizungsmodernisierung mit der Förderservice-Checkliste und Ihrem Heizungsangebote beauftragen.
Die BRÖTJE Förderhotline erreichen Sie unter T: +49 6190 9263 424.


Weiterführende Informationen

Ein rundes, weißes Bedienelement zum drehen. Zur Hälfte um den Drehknopf links sind die Farben der ErP-Richtlinien angeordnet.

Wissenswertes zur Ökodesignrichtlinie (ErP)

Das ErP-Label informiert Sie über die Effizienzklasse Ihres Gerätes auf einer Skala von A++ bis G. Wärmepumpen werden mit einer Klimakarte gekennzeichnet.

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