Deutschland steht vor der gemeinsamen Aufgabe, die Wärmeversorgung im Land Schritt für Schritt auf Erneuerbare Energien umzustellen. Bei dieser großen Herausforderung kommt den Fachunternehmerinnen und Fachunternehmern der Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnikbranche eine zentrale Rolle zu. Denn sie sind in den allermeisten Fällen die ersten Ansprechpartner für Menschen, die in neue Heizungen investieren wollen – und somit auch in die Beantragung von Zuschüssen aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) involviert.
Damit Kunden Fördergelder für eine BEG-Einzelmaßnahme beantragen können, bedarf es einiger technischer Angaben zur genauen Maßnahme. Diese dürfen seit dem 1. Januar 2024 ausschließlich vom umsetzenden Fachunternehmen oder den begleitenden Energieeffizienz-Experten (EEE) vorgenommen werden. Um die nötigen Angaben im Förderantrag machen zu können, muss sich ein Fachunternehmen jedoch zuvor einmalig registrieren. Dieser Schritt ist zentral – das heißt einheitlich für jegliche Antragsprozesse bei KfW und BAFA – in einer Online-Registrierung der Deutschen Energieagentur (dena) organisiert.
Die Registrierung ist möglich auf einer Webseite der Deutschen Energie-Agentur, die hier zu finden ist: https://fachunternehmer.energie-effizienz-experten.de/
Für die Registrierung werden folgende Informationen benötigt:
Nach erfolgter Registrierung können Fachunternehmen mit ihren Zugangsdaten alle relevanten Förderanträge – bei KfW wie BAFA – mit der Eingabe der notwendigen technischen Daten unterstützen.