Hybridheizungen bestehen aus mindestens zwei Wärmeerzeugern, die gemeinsam zum individuellen Energiemix beitragen. Zu einer fossilen Komponente, wie z. B. Gas-Brennwert, kommt mindestens eine weitere regenerative Komponente hinzu, wie z. B. eine Wärmepumpe oder Solaranlage. Das intelligente Regelungssystem wählt automatisch bei Kälte oder je nach Warmwasserbedarf stets die wirtschaftlichste Betriebsweise und sorgt damit für sicheren Wärmekomfort.
Die Hybridheizung gibt die Sicherheit, für jede Situation die richtige Heizungsanlage zu haben. Sie ist die gesetzeskonforme, regenerative Heizung mit Leistungsreserven, wenn es darauf ankommt. Und sie läuft immer abgestimmt auf das Gebäude, den Bedarf und die individuellen Lebensumstände. Einfach eine Heizung, auf die man sich verlassen kann.
Vorgaben für die Modernisierung ab 2024*
Laut dem neuen verabschiedeten Gebäudeenergiegesetz können ab 2024 – mit wenigen Ausnahmen – keine reinen Öl- und Gasheizungen mehr eingebaut werden. Das bedeutet dennoch nicht das Aus für Heizungen mit fossilen Brennstoffen, denn sie können weiterhin ein wichtiger Bestandteil einer Hybridheizung sein, um den eigenen Komfort sicher zu stellen. Gleichzeitig wird die öffentliche Versorgungsinfrastruktur durch deren Nutzung geschützt und erhalten.
Intakte Gas- und Öl-Heizungen müssen ebenfalls nicht ausgebaut oder getauscht werden. Solange die Heizung einwandfrei funktioniert, besteht keine Handlungspflicht. Eine Ergänzung mit erneuerbaren Energien ist allerdings – auch ohne staatliche Vorgabe – ein Beitrag zur Reduzierung des eigenen CO2-Fußabdrucks und spart obendrein Verbrauchskosten.
* Stand 09/2023
65 % erneuerbare Energien im Heizsystem – was bedeutet das für meine Heizung?
Das Gebäudeenergiegesetz besagt, dass ab 2024 neu installierte Heizungen zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen – wenige Ausnahmefälle eingerechnet. Eine Wasserstoff-Beimischung im Gas-Brennwertgerät reicht entsprechend nicht. Für die Abdeckung der 65 % Erneuerbaren sorgt im Regelfall die Wärmepumpe. Hier einige Möglichkeiten:
Gebäude Baujahr 1995 und älter
Hybridheizungen sind die optimale Wahl bei Heizungsmodernisierungen in älteren Gebäuden. In diesen Fällen entspricht häufig die Gebäudedämmung (Gebäudehülle, Fenster) nicht den Anforderungen für den effizienten Betrieb nur mit einer Wärmepumpe. Diese müsste mit zu hohen Vorlauftemperaturen betrieben werden. Die Folge: zu hohe Stromkosten für die Wärmeleistung. In der Hybridheizung kommt die Wärmepumpe nur dann zum Einsatz, wenn sie auch wirklich wirtschaftlich läuft. Die anfallende Heizlast wird durch zwei Komponenten abgedeckt.
Gebäude Baujahr 1996 bis 2005
Bei jüngeren Bestandsgebäuden ab ca. Baujahr 1996 sollte ebenfalls der Gebäudezustand sehr genau betrachtet und die Heizlast berechnet werden. Bei hohem Warmwasserbedarf kann sich ein geringer fossiler Anteil auf Wirtschaftlichkeit und Komfort positiv auswirken. Bei der Kombination Wärmepumpe und Solarthermie kann die Warmwasserbereitung über kostenfreie Sonnenenergie laufen und somit Kosten und CO2 sparen helfen.
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Heizleistung
14 kW (WBS.1) + 6 kW (BLW Mono-K)
Vorteile
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Schritt 1:
Schritt 2:
Heizleistung
14 kW (WGB.1) + 6 kW (BLW Eco.1)
Vorteile
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Heizleistung
24 kW (WLS) + 11 kW (BLW Mono-P)
Vorteile
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Heizleistung
18 kW
Vorteile
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Heizleistung
15 kW (WGB) + 8 kW (BLW NEO)
Vorteile
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Heizleistung
14 kW
Vorteile
Hybrid hautnah: Familie Gerhards Heizungsmodernisierung von Öl auf Gas-Hybrid
Weitere konkrete Anwendungsbeispiele einer BRÖTJE Hybridheizung finden sie auch auf unserem Blog
Ab 2024 sollen neu eingebaute Heizungen auf Basis von 65 Prozent Erneuerbaren Energien (EE) betrieben werden. Dies gibt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor. Der Erneuerbare Energien-Anteil kann durch unterschiedliche Technologien und Heizungskomponeten erreicht werden. In bestehenden Gebäuden kann weiterhin 35 Prozent der notwendigen Wärmeleistung durch fossile Energien wie Gas oder Öl abgedeckt werden. Fossile Brennstoffe gehören also auch in Zukunft in reduziertem Maße zum gesetzeskonformen Energiemix.
Der Einbau reiner Gas-Brennwert-Heizungen ist ab 2024 nur noch sehr begrenzt möglich. Als Bestandteil einer Hybridheizung mit 65 % Erneuerbaren Energien sorgt der Gas-Brennwertkessel für wirtschaftliche Wärmesicherheit, auch an kalten Tagen und bei Volllast.
Wenn es im Notfall schnell gehen muss, erlaubt der Gesetzgeber zunächst die Installation eines Brennwertgerätes (Gas oder Öl). Dafür muss innerhalb von 5 Jahren die Anlage auf 65 % Erneuerbare Energien zu einer Hybridanlage erweitert werden, z. B. mit einer Wärmepumpe.
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