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28.02.2024
Planung & Praxis
Fachhandwerker
Lesezeit: 5 Minuten

BEG EM:
Registrierung von Fachunternehmen erforderlich

Deutschland steht vor der gemeinsamen Aufgabe, die Wärmeversorgung im Land Schritt für Schritt auf Erneuerbare Energien umzustellen. Bei dieser großen Herausforderung kommt den Fachunternehmerinnen und Fachunternehmern der Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnikbranche eine zentrale Rolle zu. Denn sie sind in den allermeisten Fällen die ersten Ansprechpartner für Menschen, die in neue Heizungen investieren wollen – und somit auch in die Beantragung von Zuschüssen aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) involviert.


Registrierung zentral organisiert

Damit Kunden Fördergelder für eine BEG-Einzelmaßnahme beantragen können, bedarf es einiger technischer Angaben zur genauen Maßnahme. Diese dürfen seit dem 1. Januar 2024 ausschließlich vom umsetzenden Fachunternehmen oder den begleitenden Energieeffizienz-Experten (EEE) vorgenommen werden. Um die nötigen Angaben im Förderantrag machen zu können, muss sich ein Fachunternehmen jedoch zuvor einmalig registrieren. Dieser Schritt ist zentral – das heißt einheitlich für jegliche Antragsprozesse bei KfW und BAFA – in einer Online-Registrierung der Deutschen Energieagentur (dena) organisiert.


Die Registrierung ist möglich auf einer Webseite der Deutschen Energie-Agentur, die hier zu finden ist: https://fachunternehmer.energie-effizienz-experten.de/


Folgende Informationen nötig

Für die Registrierung werden folgende Informationen benötigt:


  • Allgemeine Kontaktdaten inkl. E-Mail-Adresse und Telefonnummer
  • Name der Firma bzw. des Arbeitgebers
  • Betriebsnummer der Handwerkskarte (wenn Sitz in Deutschland)

Nach erfolgter Registrierung können Fachunternehmen mit ihren Zugangsdaten alle relevanten Förderanträge – bei KfW wie BAFA – mit der Eingabe der notwendigen technischen Daten unterstützen.



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