Das Bundesverfassungsgericht hat am 15. November 2023 entschieden, dass zur Bekämpfung der Corona-Krise gedachte Gelder nicht für den Klimaschutz verwendet werden dürfen. Die Änderung des Nachtragshaushalts 2021, mit der die Regierung diese Umschichtung ermöglichen wollte, sei verfassungswidrig. Das Urteil betrifft unmittelbar den Klima- und Transformationsfonds, für den nun 60 Milliarden Euro nicht zur Verfügung stehen.
Als Folge des Urteils hat das Bundesfinanzministerium eine sofortige Haushaltssperre verfügt. Von der Sperre betroffen sind unter anderem:
Die gute Nachricht für alle, die im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Zuschüsse beantragt haben: Die BEG-Förderung ist von der Haushaltssperre ausgenommen. Im Jahr 2023 können Anträge weiterhin gestellt und bewilligt werden. Auch bereits zugesagte Förderdarlehen und Investitionszuschüsse sind nicht betroffen und können wie geplant fortgeführt werden. Weitere Informationen dazu stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz online zur Verfügung.
Auch für BRÖTJE-Partner hat die Haushaltssperre somit vorerst keine Auswirkungen: Mittel für Wärmepumpen und Hybridsysteme mit Wärmepumpen können zunächst bis zum Ende des Jahres 2023 weiterhin beim BAFA beantragt werden.
Mehr Wissenswertes erhalten Sie bei uns online: Auf dieser Seite haben wir alle Informationen rund um Fördermöglichkeiten für Neubau und Modernisierung für Sie zusammengefasst.