Fördermöglichkeiten für Neubau und Modernisierung
Zeit, die eigene Heizungsanlage für die Zukunft zu rüsten. Denn die Bundesregierung hat für ihre ambitionierten Ziele die Förderung von nachhaltigem Heizen weiterhin großzügig bemessen. Wer schon länger darüber nachdenkt, den alten Ölkessel rauszuschmeißen und sich eine nachhaltigere Lösungen suchen möchte, der sollte das Thema Heizungsmodernisierung jetzt angehen. Bis zu 40 % der Investitionskosten können durch unterschiedliche Fördertöpfe abgedeckt werden. Mit dem positiven Nebeneffekt, dass auch Ihre Nebenkosten für eine effektivere Wärmeerzeugung sinken werden.
Ab 2023 werden keine Heizungen mehr gefördert, die ausschließlich mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Das heißt, Sie dürfen Ihre alte Öl- oder Gasheizung zwar weiter betreiben, müssen aber anteilig erneuerbare Energien mit hinzunehmen. Mit einer Hybridheizung sind Sie deshalb schon jetzt auf der sicheren Seite. Diese wird als Einzelmaßnahme oder auch Teil einer energetischen Sanierung im Wohngebäude gefördert. Aber auch für Neubauten gibt es attraktive Fördermöglichkeiten im Rahmen des KfW Förderprogramms.
Quelle: (*) Statistisches Bundesamt (Destatis), 2021.
Energieeffizientes Bauen ist heute wichtiger denn je. Nicht nur um direkt die Weichen für viele Jahrzehnte emissionsarmes und kostengünstiges Heizen zu stellen, sondern auch um möglichst hohe staatliche Zuschüsse geltend machen zu können.
Ab 1. März 2023 startet die Förderung für den klimafreundlichen Neubau, vergeben durch die KfW-Förderbank. Für Neubauvorhaben werden zinsgünstige Kredite mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln bereitgestellt – ein zusätzlicher Tilgungszuschuss ist nicht vorgesehen.
Je nach Antragsteller und Gebäude kann eins der drei eingerichteten Programme genutzt werden:
Gefördert werden der Neubau und der Ersterwerb von Gebäuden mit Effizienzhaus 40 Standard. Bis zu 100.000 € je Wohneinheit können über einen zinsgünstigen Förderkredit finanziert werden. Für Gebäude, die zusätzlich die Anforderungen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreichen, können förderfähige Kosten von bis zu 150.000 € zinsgünstig finanziert werden.
Für Selbstgenutzte Wohngebäude (Eigenheime, Eigentumswohnungen) können zusätzlich weitere KfW-Kredite genutzt werden: KfW-Wohneigentumsprogramm (124) – Förderkredit bis 100.000 €, Wohneigentum für Familien (300) – Förderkredit 140.000 bis 240.000 €.
Von einer fossilen zur Erneuerbaren Energien Heizung und der Staat gibt bis zu 40 % Förderung dazu: die Modernisierung im Ein- und Mehrfamilienhaus lohnt sich derzeit auch als Einzelmaßnahme.
Für Einzelmaßnahmen bei der Heizungssanierung können Sie mit einer Basisförderung zwischen 10 und 30 % rechnen. Hinzukommen können weitere 10 % Förderung bei Austausch funktionstüchtiger Öl-, Kohle-, Nachtspeicherheizungen sowie Gasetagenheizungen und seit mind. 20 Jahre betriebener Gas-Heizungen. Informieren Sie sich ebenfalls über weitere regionale Förderungen als mögliche Ergänzung.
Eine Wärmepumpe wird dann gefördert, wenn ein Gebäude einen effizienten Betrieb der Wärmepumpe zulässt. Diese Förderbedingung wird an der Jahresarbeitszahl (JAZ) festgemacht, die – neben den Anforderungen an den jahreszeitbedingten Raumheizungsnutzungsgrad (ETAs) – erfüllt werden muss. Dazu muss die Wärmepumpe rechnerisch eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 2,7 erreichen.
Zu den förderfähigen Investitionskosten im Rahmen des Bundesförderprogramms (BEG) gehören auch Nebenkosten und „Umfeldmaßnahmen“ wie zum Beispiel für Kalkschutz und Wasserenthärtungsanlagen oder Arbeiten und Investitionen, die die Energieeffizienz der geförderten Maßnahme erhöhen bzw. absichern. Damit sind auch Wasseraufbereitungskonzepte grundsätzlich förderfähig.
Einzuhaltende Mindestwerte der jahreszeitbedingten Raumheizungseffizienz ƞs (= ETAs) gemäß Ökodesign-Richtlinie (bei durchschnittlichen Klimaverhältnissen und bei 35 °C und 55 °C):
Sole-/Wasser- und Wasser-/Wasser-Wärmepumpen
Luft-/Wasser-Wärmepumpen
Wird im Zuge der Heizungsmodernisierung Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle erschlossen, erhöht sich die Gesamtförderung um 5 %. Der Zuschuss erhöht sich um 5%, wenn in der Wärmepumpe ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird. Ob und welches natürliche Kälemittel eine Wärmepumpe verwendet, ist auf der BAFA-Liste der förderfähigen Wärmepumpen vermerkt. Nach der BEG-Richtlinie werden Propan, Isobutan, Propen, Ammoniak, Wasser oder Kohlendioxid für den Kältemittel-Bonus anerkannt. Dieser ist allerdings nicht mit dem Wärmepumpenbonus für effiziente Wärmequellen wie Erdreich, Wasser oder Abwasser kombinierbar./p>
Wer im Bestand seine Heizungsanlage modernisiert und einen ersten Schritt in Richtung Nachhaltigkeit gehen will, der kann mit Hilfe von Solarkollektoren und einem Pufferspeicher sein Trinkwasser umweltfreundlich und effizient erwärmen. Dabei ist auf die BAFA-Förderfähigkeit des ausgesuchten Modells zu achten.
Die förderfähige Kombination aus einer Wärmepumpe und Solarthermie zur EE-Hybridanlage arbeitet besonders umweltfreundlich. Die Trinkwassererwärmung läuft über die Solaranlage. Die Wärmepumpe sorgt für die Grundwärme im Haus und hilft dann aus, wenn die durch die Solaranlage erzeugte Temperatur nicht mehr ausreicht
Fördervoraussetzungen
Nach derzeitigem Kenntnisstand soll ab dem 1. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energie betrieben werden. Das heißt, Öl- oder Gas-Brennwert dürfen nur rund ein Drittel der Gesamtheizleistung im Haushalt erbringen, der Großteil muss beispielsweise durch eine Wärmepumpe abgedeckt sein. Für bestehende Heizungen besteht keine sofortige Austauschpflicht, bei Havarien gibt es Übergangsfristen. Ab 2045 dürfen dann keine Heizungen mit fissilen Brennstoffen betrieben werden.
Bei der Modernisierung zur Hybridheizung wird die EE-Komponente samt Zubehör gefördert, eine erneuerte fossile Komponente nicht.
Art Effizienzhaus/-gebäude | Wohngebäude | Nichtwohngebäude |
Neubau* | ||
Effizienzhaus/-Gebäude 40 (NH-Klasse) | 5 % | 12,5 % |
Sanierung** | ||
Effizienzhaus/-Gebäude Denkmal | 5 % | 25 % |
Effizienzhaus/-Gebäude 85 | 5 % | - |
Effizienzhaus/-Gebäude 70 | 10 % | 40 % |
Effizienzhaus/-Gebäude 55 | 15 % | 35 % |
Effizienzhaus/-Gebäude 40 | 20 % | 45 % |
* Bei Erreichen einer Effizienzhaus-/-gebäude- 40 NH-Klasse kann ein KfW-Kredit von max. 120.000 € je Wohneinheit mit 5 % Tilgungszuschuss beantragt werden.
** Bei Erreichen einer Effizienzhaus-EE-Klasse erhöht sich der jeweils anzusetzende Prozentwert um zusätzliche 5 %. Auch wenn ein Vorhaben zugleich eine
Effizienzhaus-/-gebäude-EE- und eine Effizienzhaus-/-gebäude-NH-Klasse erreicht, erhöht sich der Prozentsatz nur einmal um 5 %.
Stets optimale Heizwasserqualität sichert die Langlebigkeit Ihrer Heizungsanlage. Kalkschutz, Wasser- enthärtungsanlagen und Maßnahmen zur Energieeffizienz gehören zu den förderfähigen Nebenkosten und Umfeldmaßnahmen. Damit sind die BRÖTJE Wasseraufbereitungskonzepte AguaSave Home und AguaClean Home grundsätzlich förderfähig.
Sorgen Sie auch dort für eine Verbesserung, wo die Wärme ankommt und verteilt wird: mit einem modernen, effizient arbeitenden Heizkörper. Als Einzelmaßnahme oder im Paket mit einer Heizungs- sanierung können Sie sich den Austausch Ihrer Heizkörper fördern lassen.
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Einzelmaßnahmen im Bestand* | Neubau und energetische Sanierung von Wohngebäuden** | |||
Art der Anlage | Förderung | Förderung mit Heizungs- tauschbonus |
Maximal mögliche Förderung |
Energetische Sanierung zum Effizienzhaus 85, 70, 55, 40 | Neubau Effizienzhaus 40 NH |
Wärmepumpe | 25 % – 30 % | 10 % | 35 % – 40 % | 5 % – 25 % 10 – 30 % bei EE-Klasse |
5 % |
Solarkollektoranlage | 25 % | - | 25 % | 5 % – 25 % 10 – 30 % bei EE-Klasse |
5 % |
Wasseraufbereitung | Komponenten zur Aufbereitung des Heizungswassers können in die Förderung der Gesamtinvestition integriert werden. | 5 % – 25 % 10 – 30 % bei EE-Klasse |
5 % | ||
Heizkörpertausch/ Flachheizelemente (Heizungsoptimierung, Kesselsanierung) | 15 % Heizungsoptimierung mit vorliegendem iSFP 20 % mit WP zusammen: 35 – 40 % |
Komponenten zur Aufbereitung des Heizungswassers können in die Förderung der Gesamtinvestition integriert werden. | |||
Für Heizkörpertausch/Flachheizelemente (Heizungsoptimierung, Kesselsanierung) im Neubau sind keine Förderungen erhältlich. |
* Die prozentualen Angaben beziehen sich auf max. 60.000 € pro Wohneinheit und Jahr. Aufgrund der Übersichtlichkeit wurden die Darstellungen vereinfacht, Angaben können abweichen.
** Die prozentualen Angaben beziehen sich auf eine maximale Kreditsumme in Höhe von 120.000 € bzw. 150.000 € bei Nutzung der Erneuerbaren-Energien-Klasse und Nachhaltigkeitsklasse pro Wohneinheit (seit 01.07.2021).. Aufgrund der Übersichtlichkeit wurden die Darstellungen vereinfacht, Angaben können abweichen.
Im vorliegenden Beispiel konnten die Investitionskosten mit Hilfe unterschiedlicher Förderboni um insgesamt 35 % gesenkt werden.
Gehen Sie auf Nummer sicher und vertrauen Sie auch bei der Förderung auf den Experten. Denn niemand beschäftigt sich gerne mit Formularen und Anträgen. Deshalb nimmt Ihnen der BRÖTJE Förderservice diese entscheidende Aufgabe ab. Über die Förderhotline sind die Mitarbeiter jederzeit erreichbar und beantworten alle Fragen zur Förderung Ihrer geplanten Heizungsmodernisierung.
Den kostenpflichtige BRÖTJE Förderservice (289,- € inkl. MwSt.) können Sie vor Beginn der Heizungsmodernisierung mit der Förderservice-Checkliste und Ihrem Heizungsangebote beauftragen.
Die BRÖTJE Förderhotline erreichen Sie unter T: +49 6190 9263 424.