Seit Anfang Januar 2024 gilt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Hierbei sind schon bestehende Förderprogramme zusammengefasst und neu strukturiert worden. Ein zentraler Bestandteil ist die Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen zur Heizungsmodernisierung BEG EM, die von der KfW-Förderbank vergeben wird. Dafür stehen ein Zuschuss sowie zusätzlich ein zinsgünstiger Ergänzungskredit zur Verfügung. Die Sanierungsförderung zum Effizienzhaus erfolgt als zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss über die KfW-Förderbank, die Neubauförderung als zinsgünstiger Kredit.
Umfangreiche Änderungen bei Heizungs- und Sanierungsförderung
Aufgrund aktueller Beschlüsse der Bundesregierung haben sich die Rahmenbedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) geändert. Betroffen sind u. a. die Heizungsförderung sowie einzelne Förderprogramme für Sanierungsmaßnahmen und Effizienzhäuser. Durch die Umstellung können ab sofort keine neuen Förderanträge mehr gestellt werden. Die gute Nachricht: Die überarbeiteten Regelungen sollen schon ab dem 21. Juli 2026 gelten, nach aktuellem Wissensstand können ab diesem Zeitpunkt wieder Förderanträge gestellt werden.
Die Informationen auf dieser Förderübersicht werden fortlaufend aktualisiert. Mehr erfährst du darüber hinaus in unserer aktuellen Pressemitteilung zum Thema.
Nachhaltig investieren zahlt sich aus
Es ist Zeit, die eigene Heizungsanlage für die Zukunft zu rüsten. Denn die Bundesregierung hat für ihre ambitionierten Ziele die Förderung von nachhaltigem Heizen weiterhin großzügig bemessen. Wer schon länger darüber nachdenkt, den alten Ölkessel rauszuschmeißen und sich eine nachhaltigere Lösung suchen möchte, der sollte das Thema Heizungsmodernisierung jetzt angehen. 30 % bis 80 % der Investitionskosten können durch unterschiedliche Fördertöpfe abgedeckt werden. Mit dem positiven Nebeneffekt, dass auch deine Nebenkosten für eine effektivere Wärmeerzeugung sinken werden.
Fossil jetzt auf hybrid umstellen
Seit 2023 werden keine Heizungen mehr gefördert, die ausschließlich mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Das heißt, du darfst deine alte Öl- oder Gasheizung zwar weiter betreiben, musst aber anteilig erneuerbare Energien hinzunehmen. Mit einer Hybridheizung bist du deshalb schon jetzt auf der sicheren Seite. Diese wird als Einzelmaßnahme oder auch Teil einer energetischen Sanierung im Wohngebäude gefördert. Aber auch für Neubauten gibt es attraktive Fördermöglichkeiten im Rahmen des KfW-Förderprogramms.
Clever modernisieren - langfristig profitieren
BEG Förderung
Wer die Finanzierung seiner neuen Heizung plant, sollte ganzheitlich denken: Förderfähig sind nicht nur die Anschaffungskosten des neuen Wärmeerzeugers, sondern auch die Kosten für Installation und Inbetriebnahme sowie die erforderlichen Umfeldmaßnahmen.

Zuschussförderung
BEG Fördermöglichkeiten auf einen Blick
- Investitionszuschuss zur Heizungsmodernisierung
- KfW-Ergänzungskredit zur Heizungsmodernisierung (nur in Verbindung mit den Zuschuss)
- KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss zur Effizienzhaussanierung
- KfW-Kredit „Klimafreundlicher Neubau“
- KfW-Kredit Wohneigentum für Familien
Infos zur Förderung im Neubau
Energieeffizientes Bauen ist heute wichtiger denn je. Nicht nur um direkt die Weichen für viele Jahrzehnte emissionsarmes und kostengünstiges Heizen zu stellen, sondern auch um möglichst hohe staatliche Zuschüsse geltend machen zu können.
Am 1. März 2023 startete die Förderung für den klimafreundlichen Neubau, vergeben durch die KfW-Förderbank. Für Neubauvorhaben werden zinsgünstige Kredite mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln bereitgestellt – ein zusätzlicher Tilgungszuschuss ist nicht vorgesehen.

Je nach Antragsteller und Gebäude lässt sich eines dieser drei Programme nutzen:
- Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – private Selbstnutzung (297)
- Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (298)
- Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude (299)
Gefördert werden der Neubau und der Ersterwerb von Gebäuden mit Effizienzhaus 40 Standard. Bis zu 100.000 € je Wohneinheit können über einen zinsgünstigen Förderkredit finanziert werden. Für Gebäude, die zusätzlich die Anforderungen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreichen, können förderfähige Kosten von bis zu 150.000 € zinsgünstig finanziert werden. Für selbstgenutzte Wohngebäude (Eigenheime, Eigentumswohnungen) können zusätzlich weitere KfW-Kredite genutzt werden: KfW-Wohneigentumsprogramm (124) – Förderkredit bis 100.000 €, Wohneigentum für Familien (300) – Förderkredit 170.000 bis 270.000 €.
Voraussetzung für „Klimafreundliches Wohngebäude“
- Erreichen der Effizienzhaus-Stufe 40
- Wärmeerzeugung auf Basis Erneuerbarer Energien: Heizung ohne Öl, Gas oder Biomasse
- Niedrige CO2-Emissionen im gesamten Lebenszyklus, mindestens nach der Anforderung an Treibhausgas Emissionen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ oder mit Nachhaltigkeitszertifikat des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM)
Modernisierung als Einzelmaßnahme
Von einer fossilen zur Erneuerbaren Energien Heizung und der Staat gibt 30 % bis 80 % Förderung dazu: Die Modernisierung im Ein- und Mehrfamilienhaus lohnt sich derzeit auch als Einzelmaßnahme.

Förderfähige Projekte laut BEG
- Wohn- und Nichtwohngebäude, private Antragsteller und andere, deren Bauantrag/Bauanzeige mindestens 5 Jahre zurückliegt
- In Wohngebäuden werden die förderfähigen Kosten für die BEG-Förderung von Heiztechnik je Gebäude und nach Anzahl der Wohnungen begrenzt:
- 1. Wohnung: 28.000 €
- 2. bis 6. Wohnung 15.000 €
- 7. bis 16. Wohnung 8.000 €
- In Nichtwohngebäuden werden die förderfähigen Kosten für Einzelmaßnahmen der Heiztechnik je nach Nettogrundfläche des Gebäudes von 200 €/m² NGF bis maximal 500 €/m² NGF gestaffelt:
- bis 400 m²: 200 €/m² NGF
- größer als 400 bis 1 000 m²: zusätzlich 120 Euro €/m² NGF
- größer als 1 000 m²: zusätzlich 80 €/m² NGF
Klimageschwindigkeits-Bonus und einkommensabhängiger Bonus
Für Einzelmaßnahmen bei der Heizungssanierung kannst du mit einer Grundförderung von 30 % rechnen. Weitere Erhöhungen sind durch Bonusförderungen möglich. Die Boni werden je nach alter und neuer Heizung, Gebäudenutzung und Antragsteller bereitgestellt.
Für selbstgenutzte Gebäude und Wohnungen kann der Klimageschwindigkeits-Bonus von 16 % die Grundförderung erhöhen. Er wird für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- sowie Gasetagenheizungen und seit mindestens 20 Jahre betriebenen Gas- und Biomassezentralheizungen gezahlt. Der Bonus wird alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte abgesenkt.
Für selbstgenutzte Gebäude gilt zusätzlich ein einkommensabhängige Bonus von (gestaffelt nach Höhe des zu versteuernden Jahreseinkommens) 10 % bis 40 %. Liegt das jährliche Haushaltseinkommen der letzten zwei Jahre im Schnitt unter 30.000 €, kann der Einkommens-Bonus die Heizungsförderung auf maximal 80 % erhöhen.
Informiere dich zusätzlich über weitere regionale Förderungen als mögliche Ergänzung.
Wärmepumpen-Förderung
Eine Wärmepumpe wird dann gefördert, wenn ein Gebäude einen effizienten Betrieb der Wärmepumpe zulässt. Diese Förderbedingung wird an der Jahresarbeitszahl (JAZ) festgemacht, die – neben den Anforderungen an den jahreszeitbedingten Raumheizungsnutzungsgrad (ETAs) – erfüllt werden muss. Dazu muss die Wärmepumpe rechnerisch eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 3,0 erreichen.
Bei Luft-Wasser-Wärmepumpen müssen für eine Förderung die Geräuschemissionen des Außengeräts zumindest 5 dB niedriger liegen, als es die Geräuschemissionsgrenzwerte für Wärmepumpen nach der Ökodesign-Verordnung vorschreiben.
Zu den förderfähigen Investitionskosten im Rahmen des Bundesförderprogramms (BEG) gehören auch Nebenkosten und „Umfeldmaßnahmen“ wie zum Beispiel für Kalkschutz und Wasserenthärtungsanlagen oder Arbeiten und Investitionen, die die Energieeffizienz der geförderten Maßnahme erhöhen bzw. absichern. Damit sind auch Wasseraufbereitungskonzepte grundsätzlich förderfähig.

Fördervoraussetzungen
- Die eingesetzte Wärmepumpe muss die Mindestanforderungen an Effizienz und eine Jahresarbeitszahl von 3,0 erreichen
- Luft-Wärmepumpen: Geräuschemissionen des Außengeräts müssen zumindest 5 dB niedriger liegen, als es die Geräuschemissionsgrenzwerte für Wärmepumpen nach der Ökodesign-Verordnung vorschreiben. (Ist die gewünschte Wärmepumpe in der Liste der förderfähigen Wärmepumpen gelistet, erfüllt sie auf jeden Fall die gestellten Mindestanforderungen.)
- Einbau mindestens eines Wärmemengenzählers
- Einbau eines Stromzählers (bei elektrisch betriebenen Wärmepumpen)
- Durchführung des hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlage (Verfahren B)
- Anpassung der Heizkurve an das entsprechende Gebäude
- Bei Wärmepumpen mit neuer Erdsondenbohrung muss vor der Antragstellung eine verschuldens- unabhängige Versicherung gegen unvorhergesehene Sachschäden abgeschlossen werden und die Bohrfirma nach DVGW zertifiziert sein
- Heizungsmodernisierungen in bestehendem Gebäude, dessen Bauantrag/Bauanzeige mindestens 5 Jahre zurückliegt
Einzuhaltende Mindestwerte der jahreszeitbedingten Raumheizungseffizienz ƞs (= ETAs) gemäß Ökodesign-Richtlinie (bei durchschnittlichen Klimaverhältnissen und bei 35 °C und 55 °C):
Sole-/Wasser- und Wasser-/Wasser-Wärmepumpen
- ƞs bei 35 °C 180 %
- ƞs bei 55 °C 140 %
Luft-/Wasser-Wärmepumpen
- ƞs bei 35 °C 145 %
- ƞs bei 55 °C 125 %
Solarkollektoren

Energie der Sonne nutzen
Wer im Bestand seine Heizungsanlage modernisiert und einen ersten Schritt in Richtung Nachhaltigkeit gehen will, der kann mit Hilfe von Solarkollektoren und einem Pufferspeicher sein Trinkwasser umweltfreundlich und effizient erwärmen. Dabei ist auf die Förderfähigkeit des ausgesuchten Modells zu achten.
Fördervoraussetzungen
- Förderung für als förderfähig eingestufte und gelistete Kollektoren mit gültigem Solar-Keymark-Zertifikat
- Nach Solar Keymark muss ein jährlicher Kollektorertrag von mindestens 525 kWh/m2 nachgewiesen werden
- Heizungsmodernisierungen in bestehendem Gebäude, dessen Bauantrag/Bauanzeige mindestens 5 Jahre zurückliegt

Hybridheizungen
Für bestehende Heizungen besteht keine sofortige Austauschpflicht, bei Havarien gibt es Übergangsfristen. Ab 2045 dürfen dann keine Heizungen mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Bei der Modernisierung zur Hybridheizung wird die EE-Komponente samt Zubehör gefördert, eine erneuerte fossile Komponente nicht.
Förderung im Überblick
- Gefördert werden Heizungsmodernisierungen als Einzelmaßnahme im Rahmen der Modernisierung zum Effizienzhaus und beim Neubau eines Effizienzhaus 40 NH
- Kombinierte Heizungssysteme müssen die jeweiligen technischen Vorgaben erfüllen
* Bei Erreichen einer Effizienzhaus-/-gebäude- 40 NH-Klasse kann ein KfW-Kredit von max. 120.000 € je Wohneinheit mit 5 % Tilgungszuschuss beantragt werden.
** Bei Erreichen einer Effizienzhaus-EE-Klasse erhöht sich der jeweils anzusetzende Prozentwert um zusätzliche 5 %. Auch wenn ein Vorhaben zugleich eine Effizienzhaus-/-gebäude-EE- und eine Effizienzhaus-/-gebäude-NH-Klasse erreicht, erhöht sich der Prozentsatz nur einmal um 5 %.
Wasseraufbereitung

Optimale Wasserqualität
Stets optimale Heizwasserqualität sichert die Langlebigkeit Ihrer Heizungsanlage. Kalkschutz, Wasser- enthärtungsanlagen und Maßnahmen zur Energieeffizienz gehören zu den förderfähigen Nebenkosten und Umfeldmaßnahmen. Damit sind die BRÖTJE Wasseraufbereitungskonzepte AguaSave Home und AguaClean Home grundsätzlich förderfähig.
Vorteile im Überblick
- Zuverlässige Verhinderung von Ablagerungen, Verschlammungen und Korrosionen in der Heizungsanlage
- Optimale Sicherung der Energieeffizienz der neuen Heizungsanlage
- Effizienzsteigerung führt zu Reduzierung des CO2-Ausstoßes
- Langfristige Vermeidung von Reparaturen, Störungen oder vorzeitigen Ersatzinvestitionen
Flachheizkörper
Sorge auch dort für eine Verbesserung, wo die Wärme ankommt und verteilt wird: mit einem modernen, effizient arbeitenden Heizkörper. Als Einzelmaßnahme oder im Paket mit einer Heizungssanierung kannst du den Austausch deiner Heizkörper fördern lassen.
Förderung im Zuge einer Kesselsanierung
- Einbau von Niedertemperatur-Heizköpern (VL-Temperatur ≤ 60 °C) oder Tausch von Thermostatventilen
- Förderung als spezifische Umfeldmaßnahme „Kosten für Wärmeverteilung und Wärmeübergabe“
- Fördersatz zwischen 30 % und 70 %, abhängig vom zukünftigen Wärmeerzeuger
- Berücksichtigt werden Kosten für Installation, Inbetriebnahme und erforderliche Umfeldmaßnahmen

Förderung bei reinem Austausch der Heizkörper
- Optimierung bei gleichzeitigem Erhalt des Wärmeerzeugers
- Förderung von 15 % für den Tausch von Heizkörpern gegen Niedertemperatur-Heizkörper (VL-Temperatur ≤ 60 °C) oder für den Einbau von voreinstellbaren Thermostatventilen
- Durchführung eines hydraulischen Abgleichs
- 20 % Förderung, wenn die Heizungsoptimierung im vorliegenden Sanierungsfahrplan empfohlen wird

BRÖTJE Förderservice
Minimaler Aufwand, maximale Zuzahlung: Vertrauen Sie auch bei der Förderung auf unser Expertenwissen.



