Seit Anfang Januar 2024 gilt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Hierbei sind schon bestehende Förderprogramme zusammengefasst und neu strukturiert worden. Ein zentraler Bestandteil ist die Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen zur Heizungsmodernisierung BEG EM, die von der KfW-Förderbank vergeben wird. Dafür stehen ein Zuschuss sowie zusätzlich ein zinsgünstiger Ergänzungskredit zur Verfügung. Die Sanierungsförderung zum Effizienzhaus erfolgt als zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss über die KfW-Förderbank, die Neubauförderung als zinsgünstiger Kredit.
Heizungsförderung und Gesetzgebung: alle Infos in einem Flyer
Seit dem 21. Juli 2026 gelten die neuen Bedingungen für Förderungen durch den Bund. Alles, was du dazu wissen musst, findest du auf dieser Webseite. Falls du die Infos zusätzlich ausdrucken möchtest, kannst du unseren Flyer hier downloaden.
In die Zukunft investieren zahlt sich aus
Es ist Zeit, die eigene Heizungsanlage für die Zukunft zu rüsten. Denn die Bundesregierung hat für ihre ambitionierten Ziele die Förderung weiterhin großzügig bemessen. Wer schon länger darüber nachdenkt, den alten Ölkessel rauszuschmeißen, der sollte das Thema Heizungsmodernisierung jetzt angehen. 30 % bis 80 % der Investitionskosten können durch unterschiedliche Fördertöpfe abgedeckt werden. Mit dem positiven Nebeneffekt, dass auch deine Nebenkosten für eine effektivere Wärmeerzeugung sinken werden.
Fossil jetzt auf hybrid umstellen
Seit 2023 werden keine Heizungen mehr gefördert, die ausschließlich mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Das heißt, du darfst deine alte Öl- oder Gasheizung zwar weiter betreiben, musst aber anteilig erneuerbare Energien hinzunehmen. Mit einer Hybridheizung bist du deshalb schon jetzt auf der sicheren Seite. Diese wird als Einzelmaßnahme oder auch Teil einer energetischen Sanierung im Wohngebäude gefördert. Aber auch für Neubauten gibt es attraktive Fördermöglichkeiten im Rahmen des KfW-Förderprogramms.
Clever modernisieren - langfristig profitieren
BEG Förderung
Wer die Finanzierung seiner neuen Heizung plant, sollte ganzheitlich denken: Förderfähig sind nicht nur die Anschaffungskosten des neuen Wärmeerzeugers, sondern auch die Kosten für Installation und Inbetriebnahme sowie die erforderlichen Umfeldmaßnahmen.
BEG Fördermöglichkeiten auf einen Blick
- Investitionszuschuss zur Heizungsmodernisierung
- KfW-Ergänzungskredit zur Heizungsmodernisierung (nur in Verbindung mit den Zuschuss)
- KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss zur Effizienzhaussanierung
- KfW-Kredit „Klimafreundlicher Neubau“
- KfW-Kredit Wohneigentum für Familien
Modernisierung als Einzelmaßnahme
Von einer fossilen zur Erneuerbaren Energien Heizung und der Staat gibt 30 % bis 80 % Förderung dazu: Die Modernisierung im Ein- und Mehrfamilienhaus lohnt sich derzeit auch als Einzelmaßnahme.
Solarkollektoren
* Bei Erreichen einer Effizienzhaus-/-gebäude- 40 NH-Klasse kann ein KfW-Kredit von max. 120.000 € je Wohneinheit mit 5 % Tilgungszuschuss beantragt werden.












