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Fördermittel im Überblick

Klimapaket 2030: nachhaltig investieren zahlt sich aus

Es ist Zeit, die eigene Heizungsanlage für die Zukunft zu rüsten. Denn die Bundesregierung hat für ihre ambitionierten Ziele die Förderung von nachhaltigem Heizen weiterhin großzügig bemessen. Wer schon länger darüber nachdenkt, den alten Ölkessel rauszuschmeißen und sich eine nachhaltigere Lösung suchen möchte, der sollte das Thema Heizungsmodernisierung jetzt angehen. 30 % bis 70 % der Investitionskosten können durch unterschiedliche Fördertöpfe abgedeckt werden. Mit dem positiven Nebeneffekt, dass auch deine Nebenkosten für eine effektivere Wärmeerzeugung sinken werden.


Fossil jetzt auf hybrid umstellen

Seit 2023 werden keine Heizungen mehr gefördert, die ausschließlich mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Das heißt, du darfst deine alte Öl- oder Gasheizung zwar weiter betreiben, musst aber anteilig erneuerbare Energien hinzunehmen. Mit einer Hybridheizung bist du deshalb schon jetzt auf der sicheren Seite. Diese wird als Einzelmaßnahme oder auch Teil einer energetischen Sanierung im Wohngebäude gefördert. Aber auch für Neubauten gibt es attraktive Fördermöglichkeiten im Rahmen des KfW Förderprogramms.

Clever modernisieren - langfristig profitieren

Wertsteigerung 

Mit einer Heizungsmodernisierung steigerst du den Wert deiner Immobilie.

Weniger Kosten

Eine Modernisierung senkt Energie- und Reparaturkosten signifikant.

Klimaschutz 

Indem du weniger Ressourcen verbrauchst, trägst du aktiv zum Klimaschutz bei.

BEG Förderung

Wer die Finanzierung seiner neuen Heizung plant, sollte ganzheitlich denken: Förderfähig sind nicht nur die Anschaffungskosten des neuen Wärmeerzeugers, sondern auch die Kosten für Installation und Inbetriebnahme sowie die erforderlichen Umfeldmaßnahmen.*

Vater und Tochter freuen sich über die Förderung rund um Ihre Heizunganlage

Zuschussförderung

Seit Anfang Januar 2024 gilt die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Hierbei sind schon bestehende Förderprogramme zusammengefasst und neu strukturiert worden. Ein zentraler Bestandteil ist die Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen zur Heizungsmodernisierung BEG EM, die von der KfW-Förderbank vergeben wird. Dafür stehen ein Zuschuss sowie zusätzlich ein zinsgünstiger Ergänzungskredit zur Verfügung. Die Sanierungsförderung zum Effizienzhaus erfolgt als zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss über die KfW-Förderbank, die Neubauförderung als zinsgünstiger Kredit.


* Quellen: Bundesamt für Wirtschaft und Auffuhrkontrolle: Merkblatt zu den förderfähigen Kosten. Stand: 26.03.2020

BEG Fördermöglichkeiten auf einen Blick

  • Investitionszuschuss zur Heizungsmodernisierung
  • KfW-Ergänzungskredit zur Heizungsmodernisierung (nur in Verbindung mit den Zuschuss)
  • KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss zur Effizienzhaussanierung
  • KfW-Kredit „Klimafreundlicher Neubau“
  • KfW-Kredit Wohneigentum für Familien


Förderung im Neubau

Energieeffizientes Bauen ist heute wichtiger denn je. Nicht nur um direkt die Weichen für viele Jahrzehnte emissionsarmes und kostengünstiges Heizen zu stellen, sondern auch um möglichst hohe staatliche Zuschüsse geltend machen zu können.


Am 1. März 2023 startete die Förderung für den klimafreundlichen Neubau, vergeben durch die KfW-Förderbank. Für Neubauvorhaben werden zinsgünstige Kredite mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln bereitgestellt – ein zusätzlicher Tilgungszuschuss ist nicht vorgesehen.

Je nach Antragsteller und Gebäude lässt sich eines dieser drei Programme nutzen:  

  • Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – private Selbstnutzung (297)
  • Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (298)
  • Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude (299)


Gefördert werden der Neubau und der Ersterwerb von Gebäuden mit Effizienzhaus 40 Standard. Bis zu 100.000 € je Wohneinheit können über einen zinsgünstigen Förderkredit finanziert werden. Für Gebäude, die zusätzlich die Anforderungen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreichen, können förderfähige Kosten von bis zu 150.000 € zinsgünstig finanziert werden. Für selbstgenutzte Wohngebäude (Eigenheime, Eigentumswohnungen) können zusätzlich weitere KfW-Kredite genutzt werden: KfW-Wohneigentumsprogramm (124) – Förderkredit bis 100.000 €, Wohneigentum für Familien (300) – Förderkredit 170.000 bis 270.000 €.

Voraussetzung für „Klimafreundliches Wohngebäude“

  • Erreichen der Effizienzhaus-Stufe 40
  • Wärmeerzeugung auf Basis Erneuerbarer Energien: Heizung ohne Öl, Gas oder Biomasse
  • Niedrige CO2-Emissionen im gesamten Lebenszyklus, mindestens nach der Anforderung an Treibhausgas Emissionen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ oder mit Nachhaltigkeitszertifikat des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM)

Modernisierung als Einzelmaßnahme

Von einer fossilen zur Erneuerbaren Energien Heizung und der Staat gibt 30 % bis 70 % Förderung dazu: Die Modernisierung im Ein- und Mehrfamilienhaus lohnt sich derzeit auch als Einzelmaßnahme.

Förderfähige Projekte laut BEG

  • Wohn- und Nichtwohngebäude, private Antragsteller und andere, deren Bauantrag/Bauanzeige mindestens 5 Jahre zurückliegt
  • In Wohngebäuden werden die förderfähigen Kosten für die BEG-Förderung von Heiztechnik je Gebäude und nach Anzahl der Wohnungen begrenzt:
  • 1. Wohnung: 30.000 €
  • 2. bis 6. Wohnung 15.000 €
  • ab 7. Wohnung 8.000 €
  • In Nichtwohngebäuden werden die förderfähigen Kosten für Einzelmaßnahmen der Heiztechnik je nach Nettogrundfläche des Gebäudes von 200 €/m² NGF bis maximal 500 €/m² NGF gestaffelt:
  • bis 400 m²: 200 €/m² NGF
  • größer als 400 bis 1 000 m²: zusätzlich 120 Euro €/m² NGF
  • größer als 1 000 m²: zusätzlich 80 €/m² NGF


Klimageschwindigkeits-Bonus und Einkommens-Bonus

Für Einzelmaßnahmen bei der Heizungssanierung kannst du mit einer Grundförderung von 30 % rechnen. Durch Bonusförderungen kann die Förderung erhöht werden. Die Boni werden je nach alter und neuer Heizung, Gebäudenutzung und Antragsteller bereitgestellt.


Für selbstgenutzte Gebäude und Wohnungen kann der Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 % die Grundförderung deutlich erhöhen. Der Klimageschwindigkeits-Bonus wird für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- sowie Gasetagenheizungen und seit mindestens 20 Jahre betriebenen Gas- und Biomassezentralheizungen gezahlt.


Haushalte mit geringen Einkommen können für selbstgenutzte Gebäude zusätzlich den Einkommens-Bonus von 30 % beantragen. Liegt das jährliche Haushaltseinkommen der letzten zwei Jahre im Schnitt unter 40.000 €, kann der Einkommens-Bonus die Heizungsförderung auf maximal 70 % erhöhen.


Informiere dich zusätzlich über weitere regionale Förderungen als mögliche Ergänzung.

Wärmepumpen-Förderung

Eine Wärmepumpe wird dann gefördert, wenn ein Gebäude einen effizienten Betrieb der Wärmepumpe zulässt. Diese Förderbedingung wird an der Jahresarbeitszahl (JAZ) festgemacht, die – neben den Anforderungen an den jahreszeitbedingten Raumheizungsnutzungsgrad (ETAs) – erfüllt werden muss. Dazu muss die Wärmepumpe rechnerisch eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 3,0 erreichen.


Bei Luft-Wasser-Wärmepumpen müssen für eine Förderung die Geräuschemissionen des Außengeräts zumindest 5 dB niedriger liegen, als es die Geräuschemissionsgrenzwerte für Wärmepumpen nach der Ökodesign-Verordnung vorschreiben.


Zu den förderfähigen Investitionskosten im Rahmen des Bundesförderprogramms (BEG) gehören auch Nebenkosten und „Umfeldmaßnahmen“ wie zum Beispiel für Kalkschutz und Wasserenthärtungsanlagen oder Arbeiten und Investitionen, die die Energieeffizienz der geförderten Maßnahme erhöhen bzw. absichern. Damit sind auch Wasseraufbereitungskonzepte grundsätzlich förderfähig.

Brötje-Waermepumpe  BLW NEO

Wärmepumpen-Bonus

Wird im Zuge der Heizungsmodernisierung Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle erschlossen, erhöht sich die Gesamtförderung um 5 %. Ebenfalls um 5 % erhöht sich der Zuschuss, wenn in der Wärmepumpe ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird.


Ob und welches natürliche Kälemittel eine Wärmepumpe verwendet, ist auf der BAFA-Liste der förderfähigen Wärmepumpen vermerkt. Nach der BEG-Richtlinie werden Propan, Isobutan, Propen, Ammoniak, Wasser oder Kohlendioxid für den Kältemittel-Bonus anerkannt. Dieser ist allerdings nicht mit dem Wärmepumpenbonus für effiziente Wärmequellen wie Erdreich, Wasser oder Abwasser kombinierbar.


Förderstaffel
  • 30 % Regelförderung
  • 35 % mit Bonus für natürliches Kältemittel
  • 55 % mit Heizungstausch-Bonus
  • Maximal 70% mit Einkommens-Bonus


Fördervoraussetzungen
  • Wohnung/Flächen werden zu mindestens 65 % durch erneuerbare Energien beheizt
  • Die eingesetzte Wärmepumpe muss die Mindestanforderungen an Effizienz und eine Jahresarbeitszahl von 3,0 erreichen
  • Luft-Wärmepumpen: Geräuschemissionen des Außengeräts müssen zumindest 5 dB niedriger liegen, als es die Geräuschemissionsgrenzwerte für Wärmepumpen nach der Ökodesign-Verordnung vorschreiben. (Ist die gewünschte Wärmepumpe in der Liste der förderfähigen Wärmepumpen gelistet, erfüllt sie auf jeden Fall die gestellten Mindestanforderungen.)
  • Einbau mindestens eines Wärmemengenzählers
  • Einbau eines Stromzählers (bei elektrisch betriebenen Wärmepumpen)
  • Durchführung des hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlage (Verfahren B)
  • Anpassung der Heizkurve an das entsprechende Gebäude
  • Bei Wärmepumpen mit neuer Erdsondenbohrung muss vor der Antragstellung eine verschuldens- unabhängige Versicherung gegen unvorhergesehene Sachschäden abgeschlossen werden und die Bohrfirma nach DVGW zertifiziert sein
  • Heizungsmodernisierungen in bestehendem Gebäude, dessen Bauantrag/Bauanzeige mindestens 5 Jahre zurückliegt


Einzuhaltende Mindestwerte der jahreszeitbedingten Raumheizungseffizienz ƞs (= ETAs) gemäß Ökodesign-Richtlinie (bei durchschnittlichen Klimaverhältnissen und bei 35 °C und 55 °C):


Sole-/Wasser- und Wasser-/Wasser-Wärmepumpen

  • ƞs bei 35 °C 180 %
  • ƞs bei 55 °C 140 %


Luft-/Wasser-Wärmepumpen

  • ƞs bei 35 °C 145 %
  • ƞs bei 55 °C 125 %


Solarkollektoren


Auf Dach montierter FKR-L 25 Kollektor

Energie der Sonne nutzen

Wer im Bestand seine Heizungsanlage modernisiert und einen ersten Schritt in Richtung Nachhaltigkeit gehen will, der kann mit Hilfe von Solarkollektoren und einem Pufferspeicher sein Trinkwasser umweltfreundlich und effizient erwärmen. Dabei ist auf die Förderfähigkeit des ausgesuchten Modells zu achten.


Fördervoraussetzungen


  • Förderung für als förderfähig eingestufte und gelistete Kollektoren mit gültigem Solar-Keymark-Zertifikat
  • Nach Solar Keymark muss ein jährlicher Kollektorertrag von mindestens 525 kWh/m2 nachgewiesen werden
  • Heizungsmodernisierungen in bestehendem Gebäude, dessen Bauantrag/Bauanzeige mindestens 5 Jahre zurückliegt


Hybridheizungen

Nach derzeitigem Kenntnisstand soll ab dem 1. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energie betrieben werden. Das heißt, Öl- oder Gas-Brennwert dürfen nur rund ein Drittel der Gesamtheizleistung im Haushalt erbringen, der Großteil muss beispielsweise durch eine Wärmepumpe abgedeckt sein.

Keine sofortige Austauschpflicht

Für bestehende Heizungen besteht keine sofortige Austauschpflicht, bei Havarien gibt es Übergangsfristen. Ab 2045 dürfen dann keine Heizungen mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Bei der Modernisierung zur Hybridheizung wird die EE-Komponente samt Zubehör gefördert, eine erneuerte fossile Komponente nicht.


Förderung im Überblick

  • Gefördert werden Heizungsmodernisierungen als Einzelmaßnahme im Rahmen der Modernisierung zum Effizienzhaus und beim Neubau eines Effizienzhaus 40 NH
  • Kombinierte Heizungssysteme müssen die jeweiligen technischen Vorgaben erfüllen
Art Effizienzhaus/-gebäudeWohngebäudeNichtwohngebäude
Neubau*
Effizienzhaus/-Gebäude 40 (NH-Klasse)00
Sanierung**
Effizienzhaus/-Gebäude Denkmal5 %25 %
Effizienzhaus/-Gebäude 855 %-
Effizienzhaus/-Gebäude 7010 %40 %
Effizienzhaus/-Gebäude 5515 %35 %
Effizienzhaus/-Gebäude 4020 %45 %

* Bei Erreichen einer Effizienzhaus-/-gebäude- 40 NH-Klasse kann ein KfW-Kredit von max. 120.000 € je Wohneinheit mit 5 % Tilgungszuschuss beantragt werden.

** Bei Erreichen einer Effizienzhaus-EE-Klasse erhöht sich der jeweils anzusetzende Prozentwert um zusätzliche 5 %. Auch wenn ein Vorhaben zugleich eine Effizienzhaus-/-gebäude-EE- und eine Effizienzhaus-/-gebäude-NH-Klasse erreicht, erhöht sich der Prozentsatz nur einmal um 5 %.

Wasseraufbereitung

Optimale Wasserqualität

Stets optimale Heizwasserqualität sichert die Langlebigkeit Ihrer Heizungsanlage. Kalkschutz, Wasser- enthärtungsanlagen und Maßnahmen zur Energieeffizienz gehören zu den förderfähigen Nebenkosten und Umfeldmaßnahmen. Damit sind die BRÖTJE Wasseraufbereitungskonzepte AguaSave Home und AguaClean Home grundsätzlich förderfähig.


Vorteile im Überblick

  • Zuverlässige Verhinderung von Ablagerungen, Verschlammungen und Korrosionen in der Heizungsanlage
  • Optimale Sicherung der Energieeffizienz der neuen Heizungsanlage
  • Effizienzsteigerung führt zu Reduzierung des CO2-Ausstoßes
  • Langfristige Vermeidung von Reparaturen, Störungen oder vorzeitigen Ersatzinvestitionen

Flachheizkörper

Sorge auch dort für eine Verbesserung, wo die Wärme ankommt und verteilt wird: mit einem modernen, effizient arbeitenden Heizkörper. Als Einzelmaßnahme oder im Paket mit einer Heizungssanierung kannst du den Austausch deiner Heizkörper fördern lassen.


Förderung im Zuge einer Kesselsanierung

  • Einbau von Niedertemperatur-Heizköpern (VL-Temperatur ≤ 60 °C) oder Tausch von Thermostatventilen
  • Förderung als spezifische Umfeldmaßnahme „Kosten für Wärmeverteilung und Wärmeübergabe“
  • Fördersatz zwischen 30 % und 70 %, abhängig vom zukünftigen Wärmeerzeuger
  • Berücksichtigt werden Kosten für Installation, Inbetriebnahme und erforderliche Umfeldmaßnahmen


Förderung bei reinem Austausch der Heizkörper

  • Optimierung bei gleichzeitigem Erhalt des Wärmeerzeugers
  • Förderung von 15 % für den Tausch von Heizkörpern gegen Niedertemperatur-Heizkörper (VL-Temperatur ≤ 60 °C) oder für den Einbau von voreinstellbaren Thermostatventilen
  • Durchführung eines hydraulischen Abgleichs
  • 20 % Förderung, wenn die Heizungsoptimierung im vorliegenden Sanierungsfahrplan empfohlen wird


Alle Zuschüsse noch einmal im Überblick

mögliche
Bonusförderungen
maximale
Förderung
EinzelmaßnahmenGrund-förderungiSFP-Bonus Effizienz-bonusEmissions-
minderungs-
Zuschlag
Klima-
geschwindigkeits
Bonus 2024
Einkommens-
bonus
Wohhngebäude
sebstgenutzt
Wohnungsgebäude
vermietet/
Nichtwohngebäude
Heizungsoptimierung zur
Effizienzverbesserung
(Heizkörpertausch,
Flachheizelemente,
Wasseraufbereitung)
15%5% 20%20%
Heizungsoptimierung zur
Emissionsminderung
50% 50%50%
Solarthermische Anlagen30% 20% 30% 70%30%
Biomasseheizungen30% 2.500€ 20% 30% 70%30% +2500€
Wärmepumpen30% 5% 20% 30% 70%35%
Brennstoffzellenheizung,
Wärmenetzanschluss,
Gebäudenetzanschluss,
Innovative Heizungstechnik,
Wasserstofffähige Heizung
Investitionsmehrausgaben
sowie Errichtung, Umbau,
Erweiterung Gebäudenetz
30% 20% 30% 70%30%

Im vorliegenden Beispiel konnten die Investitionskosten mit Hilfe unterschiedlicher Förderboni um insgesamt 35 % gesenkt werden.


BRÖTJE-Expertin übernimmt den Fördermittelcheck für die Kundschaft

BRÖTJE Förderservice

Minimaler Aufwand, maximale Zuzahlung: Vertrauen Sie auch bei der Förderung auf unser Expertenwissen.