Inspektion und Wartung
Jede Heizungsanlage benötigt nach einer bestimmten Betriebszeit eine Inspektion und ggf. eine Wartung, damit sie sicher, zuverlässig und effizient arbeitet. Unter anderem ist es erforderlich, sie zu reinigen, die Funktion der Komponenten zu überprüfen und Verschleißteile rechtzeitig vor Ausfall zu tauschen.
Ein Vergleich macht deutlich, warum die regelmäßige Wartung so wichtig ist: Die jährlichen Betriebsstunden einer Heizungsanlage entsprechen bis zu 100.000 Kilometer Laufleistung eines Autos – und da würde auch keiner auf die Idee kommen, nicht einmal die Bremsen oder Reifen überprüfen zu lassen.
Wartungsvertrag lohnt sich
Wir empfehlen den Abschluss eines Wartungsvertrages mit einem geeigneten Fachhandwerksunternehmen oder direkt mit unserem BRÖTJE Heizung Kundendienst. So wird auch sichergestellt, dass das BRÖTJE Gerät entsprechend den Gegebenheiten vor Ort sowie den persönlichen Bedürfnissen angepasst ist.
Häufig gestellte Fragen rund um die Heizungswartung
In welchem Turnus findet die Wartung statt?
Beim Wartungsvertrag ist das Intervall auf die einmalig jährliche Wartung festgelegt. Der Abstand zwischen zwei Wartungen sollte nicht länger als 15 Monate betragen.
Muss ich mich zur Terminvereinbarung melden?
Nein, unsere Disponenten melden sich rechtzeitig bei dir zur Terminvereinbarung.
Wie lange im Voraus erfahre ich meinen Wartungstermin?
Den Wartungstermin stimmen wir in der Regel zwei bis drei Wochen vorher mit dir ab.
Mit welchen Kosten ist bei der Wartung zu rechnen?
Die Kosten für den Wartungsvertrag sind abhängig vom Wartungsumfang des betreffenden Gerätes. Kleinere Anlagen kosten zum Beispiel jährlich zwischen 285 € und 350 €. Hinzu kommen eventuell noch die Kosten für das eingesetzte Wartungs- und Verbrauchsmaterial.
Wann muss ich die Wartungspauschale bezahlen?
Die Wartungspauschale deckt die jährliche Vergütung, die Arbeitsleistung im Rahmen der Wartung und die Bereitstellung des Entstördienstes sowie die Kosten der An- und Abreise für die Wartung ab. Die Vergütung ist aufgrund der ständigen Bereitstellung des Entstördienstes vorab zu Beginn eines Vertragsjahres zu zahlen.
Wann findet die Wartung statt?
Der Wartungstermin wird zwischen dem Vertragspartner und der Brötje Heizung Kundendienst GmbH abgestimmt und liegt möglichst außerhalb der Heizperiode (April bis September). Unsere Disponenten melden sich demnach ungefähr zur gleichen Zeit rechtzeitig zur Terminvereinbarung.