Das Installationsdatum der zu erfassenden Anlage liegt mehr als 90 Tage zurück. Kann ich die Anlage trotzdem im BAP registrieren?

Das Installationsdatum der zu erfassenden Anlage darf nicht mehr als 90 Tage zurückliegen, deshalb kannst du die Anlagen mit einem weiter zurückliegenden Datum nicht mehr registrieren. Schicke in diesem Fall eine E-Mail mit Herstellnummer, Pin und Gerätebezeichnung an bap@broetje.de, damit ein Administrator die Nachmeldung prüfen kann.