Ich habe eine Zuzahlung zu meiner Prämienbestellung geleistet. Ist es möglich, hierfür eine Rechnung zu bekommen?
Nein, dies ist leider laut Finanzbehörden unzulässig. Du erhältst jedoch eine Zahlungsaufforderung, die in der Bestellbestätigung zu finden ist. Diese sollte dem Steuerberater zur korrekten steuerlichen Abwicklung ausreichen. Du kannst gerne zusätzlich einen Nachweis bekommen, dass unser Dienstleister deine Zuzahlung erhalten hat. Leite dafür bitte deine Bestellbestätigung an bap@broetje.de weiter.