Neue Fördermöglichkeiten für Heizungen durch das BEG

Ein Mann, eine Frau und ein kleines Kind sitzen an einem Tisch und betrachten aufmerksam Fördermöglichkeiten auf einem Tablet

Bereits seit Anfang 2020 gelten im Rahmen des Klimapaketes der Bundesregierung attraktive gesetzliche Regelungen zur Förderung im Bereich Heizung. Bislang standen diese auf drei Säulen: die steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen, Förderung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).


Dieses Youtube Video sorgt für einen Überblick in den geänderten Fördersätzen. In dem zweiten Video geht es um ein Update zu den Förderinformationen mit dem Stand 17.08.2022. Wir konzentrieren uns auf die Einzelmaßnahmen gemäß BEG und gehen auf die Fragen ein, die uns erreicht haben.

 

Neu ab dem 15. August 2022: Angepasste Fördersätze bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)


Seit Januar 2021 gibt es das Förderprogramm Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die vormaligen Programme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich – darunter das CO2-Gebäudesanierungsprogramm und das Marktanreizprogramm zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt – wurden mit der BEG in einem modernisierten, vereinfachten und weiter entwickelten Förderangebot gebündelt. Die BEG besteht aus drei Programmen, die jeweils in einer Zuschussvariante oder einer Kreditvariante angeboten werden. Mit den Programmen werden Einzelmaßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden (BEG EM) sowie die Vollsanierung und der Neubau von Wohngebäuden (BEG WG) bzw. Nichtwohngebäuden (BEW NWG) gefördert.


Nun gelten ab dem 15.08.2022 kurzfristig neue Regelungen zur BEG-Förderung. Das BAFA informiert darüber in einem ausführlichen Artikel. Weitere Infos findest du auf der Seite des Bundesministeriums.


Übersicht BEG-Einzelmaßnahmenförderung ab 2022


Einzelmaßnahmen-Zuschuss

Zuschuss

iSFP-Bonus

Heizungstausch-Bonus neu¹

Wärmepumpen-Bonus neu²

Max. Fördersatz

Fachplanung

Solarthermie25% 25%50%
Biomasse10% 10% 20%50%
Wärmepumpe25% 10%5%40%50%
Innovative Heizungstechnik25% 10% 35%50%
EE-Hybrid o. Biomasse25% 10%5%40%50%
EE-Hybrid m. Biomasse20% 10%5%35%50%
Wärmenetzanschluss25% 10% 35%50%
Gebäudenetzanschluss25% 10% 35%50%
Gebäudenetz Errichtung/Erweiterung25% 25%50%
Gebäudehülle15%5% 20%50%
Anlagentechnik15%5% 20%50%
Heizungsoptimierung15%5% 20%50%

¹ Der Heizungstauschbonus wird gewährt für: Öl,-, Kohle und Nachtspeicherheizungen, Funktionstüchtige Gasheizungen, welche mind. 20 Jahre alt sind. Gasetagenheizungen erhalten den Bonus unabhängig vom Einbaudatum. Wichtig ist, dass bei Inanspruchnahme des Heizungstausch-Bonus das Gebäude im Anschluss nicht mehr mit fossilen Brennstoffen beheizt werden.

² Für Wärmepumpen mit Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser. Luft-/Wasser-Wärmepumpen sind von dem WP-Bonus ausgeschlossen.

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