Zukunftssicher heizen: die wichtigsten Änderungen durch das GEG 

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) betrifft auch Hausbesitzer und Mieter. Es hat Auswirkungen auf deine Heizanlage.

Seit 2024 müssen neue Heizungen zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Es gibt verschiedene Übergangsfristen und Förderprogramme, die durch Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite die Verbraucher entlasten. Hybridheizungen bieten dabei eine effiziente und günstige Lösung die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.  
 
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein zentrales Thema für Hausbesitzer und Mieter. Es regelt die energetischen Anforderungen an Gebäude und soll dazu beitragen, den Energieverbrauch zu senken und den Klimaschutz zu fördern.  


Für wen gilt das GEG? 

Das GEG gilt für alle Bauherren, Eigentümer und Vermieter von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Es betrifft sowohl Neubauten als auch bestehende Gebäude, die modernisiert oder saniert werden. 


Was muss ich bei neuen Heizanlagen beachten? 

Seit 2024 müssen neu installierte Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Diese Regelung gilt in Neubaugebieten direkt seit dem 1. Januar 2024. Für bestehende Gebäude und Neubauten außerhalb dieser Gebiete gibt es jedoch längere Übergangsfristen, um Bürgern Planungssicherheit zu geben. Der Bund hat die Kommunen verpflichtet kommunale Wärmeplanungen zu erstellen 



Kommunale Wärmeplanung 


Das Wärmeplanungsgesetz regelt, bis wann in den Ländern Wärmepläne erstellt werden müssen.

In Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen die Wärmeplanungen bis zum 30. Juni 2026 vorliegen. Kleinere Städte müssen die kommunale Wärmeplanung bis zum 30. Juni 2028 abschließen. Sollte eine Kommune bereits vor den genannten Fristen eine kommunale Wärmeplanung verabschieden, gilt für alle neu errichteten Gebäude und ausgetauschten Heizungsanlagen die Anforderung der Nutzung von mindestens 65% erneuerbare Energien bereits nach der Veröffentlichung. 

Bis zum Ablauf der Fristen für die Wärmeplanung ist der Einbau neuer Öl- oder Gasheizungen weiterhin erlaubt. Ab 2029 müssen diese Heizungen jedoch zunehmend mit erneuerbaren Energien betrieben werden (siehe Grafik).  


Die dargestellten Anteile an erneuerbaren Energien, können z.B. bei Gasheizungen durch den Abschluss entsprechender Lieferverträge mit dem Gasversorger erfüllt werden. Die Preise für diese Verträge sind heute noch nicht bekannt. Eine Vorrüstung neu eingebauter oder ausgetauschter Heizungsanlagen für einen zukünftigen Hybridbetrieb reduziert das Kostenrisiko.  

2029: mindestens 15 Prozent / 2035 mindestens 30 Prozent / 2040: mindestens 60 Prozent / 2045: 100 Prozent.